Alterseinkünfte/ Altersvorsorge
Informationen zum Themenbereich
- Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022 (*.pdf, 3,01 KB)
- Infoblatt zum Alterseinkünftegesetz
- Informationen zur Altersvorsorge (Riester-Rente)
- Infoflyer Ihre vereinfachte Steuererklärung für Rente und Pension (*.pdf, 2,04 MB)
Broschüren zum Themenbereich
- Wie Alterseinkünfte besteuert werden (*.pdf, 5,2 MB) Faltblatt des BMF
- Steuertipps für Senioren
einfachELSTER
einfachELSTER bietet einen Service speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre, ihre alljährliche Einkommensteuererklärung einfach und schnell abzugeben. Durch die übersichtliche Benutzerführung werden Sie Schritt für Schritt durch die papierlose Erstellung der Steuererklärung geführt.
Einfach, schnell und kostenlos
Ihre inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor. Deshalb müssen Sie diese Informationen bei einfachELSTER nicht eintragen.
Sie beantworten lediglich ein paar Fragen zum Beispiel zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten.
Wer kann einfachELSTER nutzen?
Sie können einfachELSTER nutzen, wenn Sie inländische Renten oder Pensionen bekommen. Zusätzlich dürfen Sie nur:
Kapitaleinkünfte, von denen bereits Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt oder für die der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wurde (Freistellungsauftrag), Einkünfte aus Mini-Jobs haben.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und eine gemeinsame Erklärung abgeben möchten, müssen diese Voraussetzungen für Sie und die weitere Person zutreffen.
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Amtliche Vordrucke
Die bundeseinheitlichen Vordrucke zu den Alterseinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen werden jahresbezogen im Themenbereich »Vordrucke für Bürger« zur Verfügung gestellt.
Seit 2. Mai 2019 stellt die Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen einen vereinfachten Vordruck für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen. Dieser Vordruck liegt in allen sächsischen Finanzämtern in Papierform aus. Zum Download finden Sie den Vordruck ebenfalls im vorgenannten Themenbereich »Vordrucke für Bürger«. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise, die dem Vordruck beigefügt sind.
Bitte beachten Sie bei der Verwendung der bereitgestellten PDF-Vordrucke unsere Hinweise: