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Elektronische Steuererklärung

Was ist ELSTER?

ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) steht für die elektronische Kommunikation zwischen den Bürgern und der Steuerverwaltung und ermöglicht es, Steuerdaten elektronisch an Ihr Finanzamt zu übermitteln und Steuerbelange ganz ohne Papier erledigen. Mit dem elektronischen Abruf von Bescheinigungen (vorausgefüllte Steuererklärung) können zudem die elektronisch bereitgestellten Informationen direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Mit diesem Serviceangebot unterstützt die Steuerverwaltung die Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung ihrer Einkommensteuerklärung.

Für die Nutzung von ELSTER stellt Ihnen die Steuerverwaltung das Dienstleistungsportal Mein ELSTER zur Verfügung. Zudem haben viele kommerzielle Anbieter ELSTER in ihren Produkten integriert.

Für welche Steuerdaten können Sie ELSTER nutzen?

Zum Leistungsumfang von ELSTER gehören unter anderem:

  • Einkommensteuererklärung
  • Abruf von Bescheinigungen (vorausgefüllte Steuererklärung)
  • Auskunft für den Arbeitnehmer zu seinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
  • Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
  • Betriebliche Steuererklärungen und Steueranmeldungen

Hinweis: Unternehmen und Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, die Steuerdaten auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.

Welche Vorteile haben Sie durch ELSTER?

Mit ELSTER sind Sie schneller!

  • Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu beschaffen. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt.
  • Nutzen Sie komfortable Zusatzfunktionen zum leichteren Ausfüllen der Steuererklärung (Plausibilitätsprüfung, Hilfefunktion usw.) und berechnen unverbindlich vorab die jeweilige Steuer.
  • Mit dem elektronischen Abruf von Bescheinigungen (vorausgefüllte Steuererklärung) können die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.
  • Greifen Sie auf Ihre Steuererklärungsdaten aus dem Vorjahr zurück. So müssen gleichbleibende Daten wie beispielsweise Anschrift oder Kontoverbindung nicht erneut eingetragen werden.
  • Die eingebaute Überprüfung Ihrer Daten auf Schlüssigkeit unterstützt Sie und vermeidet zeitraubende Nachfragen Ihres Finanzamtes.
  • Mit der Möglichkeit zur digitalen Bekanntgabe können Sie Ihren Einkommensteuerbescheid elektronisch abrufen. Zudem können Sie mit der so genannten  Bescheiddatenabholung eventuelle Abweichungen von Ihrer Erklärung auf einen Blick direkt auf Ihrem Bildschirm sehen.
  • Elektronisch abgegebene Steuererklärungen können in der Regel schneller als die herkömmlichen Steuererklärungen auf Papier bearbeitet werden, da die Daten dem Finanzamt bereits vorliegen.

Mit ELSTER sparen Sie Papier!

  • Belege sind bei ELSTER nur auf Anforderung Ihres Finanzamts vorzulegen (ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Belege). Bitte nutzen Sie zur Erklärung der geltend gemachten Aufwendungen die Eintragungsmöglichkeiten in ELSTER und reichen Sie keine separaten Aufstellungen ein. Die Eintragung in ELSTER ist für die Bearbeitung in der Regel ausreichend.

Mit ELSTER gehen Sie auf Nummer sicher!

  • Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden Ihre Steuerdaten verschlüsselt in das Landesrechenzentrum der sächsischen Steuerverwaltung nach Dresden übermittelt.
  • Die ELSTER-Infrastruktur wurde durch den TÜV überprüft und mit dem Sicherheitszertifikat der TÜV Informationstechnik GmbH bestätigt. Nähere Informationen finden Sie unter www.elster.de unter dem Punkt Sicherheit. Natürlich sollten Sie auch die Sicherheit Ihres Systems im Auge haben. Unter www.bsi-fuer-buerger.de finden Sie nützliche Informationen dazu.
  • Ihre Daten werden so übermittelt, wie Sie sie eingegeben haben. Fehler bei der Erfassung Ihrer Daten im Finanzamt scheiden damit aus.

Weitere Informationen

Zusätzliche Hinweise und Erläuterungen zu den hier aufgeführten Begriffen finden Sie hier:

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