Online-Befragung Ihrer Steuerverwaltung
Sie können ein Feedback zum Service Ihres Finanzamts geben. Damit liefern Sie uns wertvolle Anhaltspunkte zur Erhöhung der Servicequalität unserer Finanzämter. Machen Sie mit: www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de
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ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht es, Steuerdaten elektronisch an Ihr Finanzamt zu übermitteln und die Steuerbelange direkt und bequem am Computer zu erledigen. Die ELSTER-Familie beinhaltet zudem den elektronischen Abruf von Bescheinigungen (vorausgefüllte Steuererklärung) und die Möglichkeit, den Steuerbescheid in digitaler Form zu erhalten.
Die Arbeitgeber benötigen bestimmte Informationen, um die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Die persönlichen ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und vom Arbeitgeber elektronisch abrufbar. Die Änderung der ELStAM kann beim Finanzamt beantragt werden.
Informationen und Links rund um die verschiedenen Steuerarten, wie beispielsweise Einkommensteuer, Erbschaftsteuer oder Grunderwerbsteuer.
Informationen und Links zu weiteren Steuerthemen, wie unter anderem Alterseinkünften, Spenden, Existenzgründung, Stundung oder Steuer-Identifikationsnummer.
Mit dem Lastschriftverfahren könne Sie zu entrichtende Steuerbeträge bequem durch das Finanzamt von Ihrem Konto abbuchen lassen. Die Teilnahme ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.