Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Finanzamt ist ein wichtiges Anliegen der Steuerverwaltung. Deshalb fand hierzu vom 1. März 2019 bis 29. Februar 2020 eine bundeslandübergreifende Online-Befragung statt. Die Ergebnisse dieser Befragung können Sie hier einsehen.
ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht es, Steuerdaten elektronisch an Ihr Finanzamt zu übermitteln und die Steuerbelange direkt und bequem am Computer zu erledigen. Die ELSTER-Familie beinhaltet zudem den elektronischen Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung).
Die Arbeitgeber benötigen bestimmte Informationen, um die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Die persönlichen ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und vom Arbeitgeber elektronisch abrufbar. Die Änderung der ELStAM kann beim Finanzamt beantragt werden.
Informationen und Links zu weiteren Steuerthemen, wie unter anderem Alterseinkünften, Spenden, Existenzgründung, Stundung oder Steuer-Identifikationsnummer.
Mit dem Lastschriftverfahren könne Sie zu entrichtende Steuerbeträge bequem durch das Finanzamt von Ihrem Konto abbuchen lassen. Die Teilnahme ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.