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Kraftfahrzeugsteuer

Zollverwaltung des Bundes seit 2. Mai 2014 für Kraftfahrzeugsteuer in Sachsen zuständig

Die Finanzämter des Freistaates Sachsen haben am 2. Mai 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter der Bundeszollverwaltung übergeben. Die Hauptzollämter bearbeiten seitdem sämtliche Anliegen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und sind damit der Ansprechpartner für alle Fahrzeughalterinnen und -halter. Die Finanzämter haben nicht mehr die Möglichkeit, Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zu beantworten, da sämtliche Daten und Unterlagen an den Zoll übergeben wurden. Bitte wenden Sie sich deshalb in Kraftfahrzeugsteuerangelegenheiten ausschließlich an das für Sie zuständige Hauptzollamt.

Die Hauptzollämter Dresden und Frankfurt/Oder sowie deren regionale Kontaktstellen haben die Verwaltung der sächsischen Kraftfahrzeugsteuerfälle übernommen. Eine Liste der örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) abgerufen werden.

Zudem bietet der Zoll Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer unter der zentralen Telefonnummer 0351/44834-550 bzw. unter der E-Mail-Adresse info.kraftst@zoll.de an.

Durch die Finanzämter erteilte Steuerbescheide, Steuernummern und Steuervergünstigungen bleiben weiterhin gültig. Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat erteilt, so gelten diese auch für künftig fällig werdende Kraftfahrzeugsteuerbeträge. Der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt seit Mai 2014 jedoch nicht mehr durch das Finanzamt, sondern durch die Bundeskasse. Sofern die Kraftfahrzeugsteuer bislang nicht im Lastschrifteinzugsverfahren gezahlt wurde, ist zu beachten, dass diese Zahlungen nun an die Bankverbindungen der Hauptzollämter erfolgen müssen. Diese können auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) abgerufen werden.

Für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel oder Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen bleiben wie bisher die örtlichen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden zuständig.

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