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ELStAM für Arbeitgeber

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge) der Arbeitnehmer werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren anzumelden.   

    Abruf der ELStAM

    Als Arbeitgeber benötigen Sie ein Organisationszertifikat sowie eine Lohn- und Gehaltssoftware, die ELStAM unterstützt. Alternativ können Sie die kostenfreie Software der Finanzverwaltung ElsterFormular nutzen.

    Ein Organisationszertifikat erhalten Sie in Mein ELSTER. Voraussetzung ist die Registrierung in Mein ELSTER: zur Registrierung

    Beim Schritt »Personalisierung« verwenden Sie die Auswahl »Für meine Organisation«. Durch das Zertifikat ist eine eindeutige Identifikation des Arbeitgebers (Authentifizierung) gewährleistet.

      Dauer der Bereitstellung der ELStAM nach Anmeldung durch den Arbeitgeber

      Die ELStAM werden im Regelfall spätestens 5 Werktage nach der Anmeldung bereitgestellt. Wenn nach Ablauf dieser Frist eine Bereitstellung der ELStAM beziehungsweise eine Rückmeldung von Verfahrenshinweisen noch nicht erfolgt ist, haben Arbeitgeber beziehungsweise deren Datenübermittler die Möglichkeit, sich über ein Formular nach dem Verarbeitungsstand der Anmeldung zu erkundigen.

        Dauer der Bereitstellung der Änderungslisten zum Monatswechsel

        Die Änderungslisten werden grundsätzlich bis zum 5. Werktag des folgenden Monats zum Abruf bereitgestellt. Dabei erhalten zuerst die Arbeitgeber eine Änderungsliste, bei denen sich Auswirkungen für die Arbeitnehmer ergeben. Anschließend erfolgt die Bereitstellung leerer Änderungslisten (Hinweis: »Für Ihre Arbeitnehmer haben sich keine Änderungen ergeben.«) für die übrigen Arbeitgeber.

        Weitere Informationen zum Thema

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