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Elektronische Lohnsteuerkarte - ELStAM

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch. Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ihr Arbeitgeber benötigt bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher waren diese Informationen auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Ab dem Jahr 2013 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden.

Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

    Was ist ELStAM?

    ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Dabei handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte standen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Religionszugehörigkeit).

      Welche Vorteile bietet das neue Verfahren?

      Vereinfachung und Beschleunigung
      Durch die elektronische Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt wird das gesamte Lohnsteuerabzugsverfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt. Die bisher jährliche Erfassung oder der Abgleich mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Vorjahres sowie die Verwaltung und Vernichtung der Lohnsteuerkarten durch den Arbeitgeber entfallen künftig. Änderungen werden dem Arbeitgeber durch eine Änderungsliste angezeigt.

      Weniger Behördengänge
      Durch die alleinige Zuständigkeit der Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Freibeträge) entfällt der Weg zur Meldebehörde.

      Kein Verlust, keine Kosten
      Ein möglicher Verlust der bisherigen Lohnsteuerkarte und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfallen.

        Wie sicher sind die Daten?

        Die Übermittlung und Speicherung der Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt auf gesetzlicher Grundlage und unter Wahrung des Datenschutzes. Zum Abruf der ELStAM sind grundsätzlich nur die aktuellen Arbeitgeber befugt. Die Berechtigung entfällt mit Beendigung des Dienstverhältnisses.

        Arbeitnehmer erhalten nach dem Start des elektronischen Verfahrens auf Antrag Auskunft über die für sie gebildeten ELStAM bzw. über die durch Arbeitgeber in den letzten zwei Jahren erfolgten Abrufe der ELStAM.

        Auf Antrag können Arbeitnehmer bei ihrem zuständigen Finanzamt konkrete Arbeitgeber für den Abruf der ELStAM benennen oder ausschließen (Positivliste/Teilsperrung/Vollsperrung).

        Hinweis: Kann der Arbeitgeber wegen einer Sperrung keine ELStAM abrufen, ist er verpflichtet die Steuerklasse VI anzuwenden.

          Wer führt Änderungen durch?

          Für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge, Steuerklassenwechsel) sind die Finanzämter zuständig.

          Für melderechtliche Änderungen (wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) ist die Stadt oder Gemeindeverwaltung zuständig.

          Hinweis: Für die Mitteilung korrekturbedürftiger Daten infolge der Informationsschreiben über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug verwenden Sie bitte folgendes Formular:

          Weitere Informationen

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          Ausbildung in der Steuerverwaltung

          Die Steuerverwaltung des Freistaates Sachsen bietet eine Vielzahl von abwechslungsreichen Beschäftigungsmöglichkeiten.

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