Elektronische Steuererklärung - ELSTER
Was ist ELSTER?
Für welche Steuererklärungen können Sie ELSTER nutzen?
Welche Vorteile haben Sie durch ELSTER?
Was brauchen Sie?
Wo erhalten Sie noch mehr Informationen?
Elster-Ansprechpartner in den sächsischen Finanzämtern
Weitere Informationen
Was ist ELSTER?
ELSTER – die ELektronische STeuerErklärung – ermöglicht es Ihnen, Steuerdaten elektronisch via Internet an Ihr Finanzamt zu übermitteln und Steuerbelange direkt und bequem am Computer – ganz ohne Formularausdruck und Postversand – zu erledigen. Hierzu stellt Ihnen die Steuerverwaltung die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung. Zudem ist ELSTER bereits in vielen kommerziellen und auch frei erhältlichen Steuerprogrammen integriert.
Für welche Steuererklärungen können Sie ELSTER nutzen?
Über ELSTER können Sie grundsätzlich folgende Erklärungen elektronisch abgeben:
- Einkommensteuererklärung
- Einnahme-Überschussrechnung
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Körperschaftsteuererklärung
- Feststellungserklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Dauerfristverlängerung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Lohnsteuerbescheinigung
Alternativ können Sie bestimmte Erklärungen wie z. B. die Steueranmeldungen auch ohne Softwareprogramm einfach online über das ElsterOnline-Portal abgeben. Hierfür ist lediglich eine Registrierung erforderlich. Zudem werden dort folgende Formulare angeboten:
- Einspruch (ggf. mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung)
- Kapitalertragsteuer-Anmeldungen nach dem EStG sowie dem InvStG
- Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG
- Steuerkontoabfrage (Signaturkarte erforderlich)
Hinweis: Ab dem Besteuerungszeitraum 2011 sind Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahresteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.
Welche Vorteile haben Sie durch ELSTER?
Mit ELSTER sind Sie schneller!
- Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu beschaffen. Ergänzen und ändern Sie bei Bedarf Ihre Eingaben am Bildschirm. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt.
- Die meisten Softwareprogramme bieten komfortable Zusatzfunktionen zum leichteren Ausfüllen der Steuererklärung (Interview-Modus, Plausibilitätsprüfung, Updateservice, Hilfefunktion usw.) und berechnen unverbindlich vorab die jeweilige Steuer. So weiß jeder vorab, mit welcher Erstattung er rechnen kann.
- Wer bereits im Vorjahr eine Steuererklärungssoftware verwendet und die Erklärung gespeichert hat, kann auf diese Daten auch bei der aktuellen Steuererklärung zurückgreifen. So müssen gleichbleibende Daten wie beispielsweise Anschrift oder Kontoverbindung nicht erneut eingetragen werden.
- Die eingebaute Überprüfung Ihrer Daten auf Schlüssigkeit unterstützt Sie und verhindert zeitraubende Nachfragen Ihres Finanzamtes.
- Mit der möglichen Bescheiddatenabholung sehen Sie eventuelle Abweichungen von Ihrer Erklärung auf einen Blick.
- Die sächsischen Finanzämter geben den Zeitvorteil, den sie bei der Bearbeitung von elektronischen Steuererklärungen erzielen, an die Steuerpflichtigen weiter. Im Falle einer Erstattung erhalten Sie also schneller Ihr Geld zurück.
Mit ELSTER sparen Sie Papier!
- Machen Sie Ihre Steuererklärung komplett papierlos, indem Sie Ihre Daten authentifiziert elektronisch übermitteln – die Authentifizierung (elektronische Unterschrift) ersetzt dabei Ihre Unterschrift von Hand und ist kostenlos über das ElsterOnline-Portal erhältlich.
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie hier:- Registrierung für ein persönliches Zertifikat mit der steuerlichen Identifikationsnummer
Anleitung zur Registrierung
Informationsfilm Registrierungsablauf
Informationsfilm Registrierung mit dem neuen Personalausweis
Dokumentation Teil 1: Registrierung
Dokumentation Teil 2: Aktivierung und erstmaliger Login - Registrierung für ein Organisationszertifikat mit der Steuernummer
(z. B. als Unternehmen, Arbeitgeber, Gesellschaft, Verein)
Anleitung zur Registrierung
Dokumentation Teil 1: Registrierung
Dokumentation Teil 2: Aktivierung und erstmaliger Login
- Registrierung für ein persönliches Zertifikat mit der steuerlichen Identifikationsnummer
- Sie wollen auf die Authentifizierung verzichten? Dann drucken Sie nach der elektronischen Datenübermittlung einfach eine komprimierte Steuererklärung aus und reichen diese unterschrieben bei Ihrem Finanzamt ein.
- Belege sind bei ELSTER nur auf Anforderung Ihres Finanzamts vorzulegen (ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Belege).
Mit ELSTER gehen Sie auf Nummer sicher!
- Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden Ihre Steuerdaten verschlüsselt von Ihrem PC in das Landesrechenzentrum der sächsischen Steuerverwaltung nach Dresden übermittelt.
- Die ELSTER-Infrastruktur wurde durch den TÜV überprüft und mit dem Sicherheitszertifikat der TÜV Informationstechnik GmbH bestätigt. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.elster.de/pro_sicher.php. Natürlich sollten Sie auch die Sicherheit Ihres Systems im Auge haben. Unter http://www.bsi-fuer-buerger.de/ finden Sie nützliche Informationen dazu.
- Ihre Daten werden so übermittelt, wie Sie sie eingegeben haben. Fehler bei der Erfassung Ihrer Daten im Finanzamt scheiden damit aus.
Was brauchen Sie?
Um ELSTER nutzen zu können, benötigen Sie einen PC mit Internetzugang (ISDN bzw. DSL empfohlen). Die Software ElsterFormular gibt es jedes Jahr kostenlos ab Anfang Februar als CD-ROM bei Ihrem Finanzamt und bereits ab Mitte Januar als Download unter http://www.elsterformular.de/. Dort finden Sie auch die genauen Systemvoraussetzungen für ElsterFormular.
Wo erhalten Sie noch mehr Informationen?
Hilfe und weiterführende Informationen zu ElsterFormular und zum ElsterOnline-Portal gibt es im Internet unter http://www.elster.de/. Eine Liste kommerzieller und freier Softwareprodukte, in die ELSTER integriert ist, finden Sie unter https://www.elster.de/elster_soft_nw.php. Und natürlich steht Ihnen in jedem Finanzamt ein Ansprechpartner für Fragen rund um ELSTER zur Verfügung.
Elster-Ansprechpartner in den sächsischen Finanzämtern
Für alle Fragen rund um das Thema ELSTER stehen Ihnen auch die Elster-Ansprechpartner in den sächsischen Finanzämtern gerne zur Verfügung.


